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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir betreiben den Umgang mit unseren Kunden sehr entgegenkommend. Wir sehen uns immer als Partner unserer Kunden und wir versuchen immer und jederzeit, Ihre Anliegen zu erfüllen. Wir gehen im alltäglichen Umgang mit dem Kunden über die Grenzen dieser AGB hinaus. Die nachfolgenden AGB's sind daher als Leitfaden unserer Zusammenarbeit gedacht, um aufzuzeigen, wo unsere Verantwortung liegt. Gelebt wird jedoch Verständnis und Entgegenkommen.

  1. 1. Geltungsbereich

    1. 1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Werbeagentur Christian Gufler (im Folgenden: pfarrwerbung.at) und natürlichen oder juristischen Personen, die keine Verbraucher im Sinne des KSchG sind (im Folgenden: Unternehmer), gelten die nachstehend festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB).

    2. 1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

    3. 1.3 Verträge über Lieferungen und Leistungen durch pfarrwerbung.at werden ausschließlich unter Anwendung dieser AGB geschlossen.

    4. 1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen – insbesondere Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Unternehmers – werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, pfarrzeitung.com hat ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  2. 2. Leistung & Preise

    1. 2.1 Die Preise werden in EURO und als Bruttopreise angegeben. 

    2. 2.2 Es gelten die von pfarrwerbung.at angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Angebotsstellung durch den Unternehmer

    3. 2.3 Der Unternehmer trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. pfarrwerbung.at haftet nicht für allfällige daraus resultierende Datenübertragungsfehler.

  3. 3. Zusatzleistungen

    1. 3.1 Muster, Probedrucke (Andrucke) und Reinzeichnungen sowie alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche (z.B. Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch angefertigt und gesondert in Rechnung gestellt.

    2. 3.2 Der Unternehmer trägt die Kosten der Muster- und Probedrucke auch dann, wenn kein Folgeauftrag erfolgt.

    3. 3.3 Korrekturabzüge werden dem Unternehmer bei der Bestellung von individuellen Drucksorten immer vorgelegt.

  4. 4. Emailverkehr

    1. 4.1 Der Kunde hat die Möglichkeit pfarrwerbung.at aktiv per Email zu kontaktieren und personenbezogene Daten (zB. Rechnungsdaten, Lieferdaten) sowie Bestellungen zu senden.

    2. 4.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung unverschlüsselter Emails als nicht sicher gelten und pfarrwerbung.at daher keine Haftung für etwaigen Datenverlust oder Korrektheit der Daten übernimmt.

  5. 5. Vertragsabschluss

    1. 5.1 Angebote und Preisangaben von pfarrwerbung.at sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde.

    2. 5.2 Der Unternehmer unterbreitet mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot

    3. 5.3 Einwendungen wegen allfälliger Abweichungen des Inhalts einer Auftragsbestätigung von der Bestellung müssen innerhalb eines Werktages nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart gilt.

  6. 6. Eigentumsvorbehalt

    1. 6.1 Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags im Eigentum von pfarrwerbung.at.

    2. 6.2 Überdies gelten folgende Bestimmungen:

      1. 6.2.1. Die Ware bleibt Eigentum von pfarrwerbung.at bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von pfarrwerbung.at gegen den Unternehmer. 

      2. 6.2.2. Bei urheberrechtlich geschützten Produkten ist der Unternehmer verpflichtet, pfarrwerbung.at die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) an der Vorbehaltsware zu verschaffen bzw. zu überbinden.

  7. 7. Nachträgliche Änderungen des Vertrags

    1. 7.1 Änderungen der Bestellung durch den Unternehmer nach Vertragsabschluss (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) bedürfen der Zustimmung durch pfarrwerbung.at. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Unternehmer wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.

    2. 7.2 Der Unternehmer trägt sämtliche Mehrkosten, die pfarrwerbung.at durch nachträgliche Änderungen der Bestellung durch den Unternehmer entstehen. Darin enthalten sind auch die Kosten des durch die Änderungen verursachten Maschinenstillstands.

    3. 7.3 pfarrwerbung.at haftet im Fall von nachträglichen Änderungen durch den Unternehmer nicht für die Einhaltung der ursprünglichen Lieferzeit.

    4. 7.4 Bei telefonischen angeordneten Änderungen übernimmt pfarrwerbung.at keine Haftung für die Richtigkeit der Durchführung.

  8. 8. Rechnungspreis

    1. pfarrwerbung.at fakturiert die Lieferungen und Leistungen mit dem Tage der Bestellung. Die Rechnungslegung erfolgt in EURO. 

  9. 9. Zahlung

    1. 9.1 Rechnungen werden nach der Bestellung per Mail zugesandt. Sie sind binnen 14 Tagen fällig bzw. zu den auf der Rechnung angegebenen Zahlungskonditionen zu begleichen.

    2. 9.2 Sofern auf der Rechnung nicht eine andere Bankverbindung angegeben wird, sind Zahlungen an die folgende Kontoverbindung zu leisten:

      Zahlungsempfänger:

      Werbeagentur Christian Gufler

      IBAN: AT10 4480 0353 9640 0000

      BIC: VBWEAT2WXXX

      Bei Telebanking-Überweisungen ist im Feld "Kundendaten/Identifikationsnummer" die "Rechnungsnummer" anzugeben.

    3. 9.3 Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für pfarrwerbung.at keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Daraus allenfalls entstehende nachteilige Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Unternehmers.

    4. 9.4 Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von pfarrwerbung.at mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

    5. 9.5 Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrags.

  10. 10. Zahlungsverzug

    1. 10.1 Bei Zahlungsverzug hat der Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen.

    2. 10.2 Der Unternehmer verpflichtet sich, im Fall des Verzugs alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen. Bei Einbeziehung eines Inkassobüros ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die pfarrwerbung.at dadurch entstehenden Kosten, soweit diese die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA nicht überschreiten, zu ersetzen. pfarrwerbung.at ist auch berechtigt, als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Unternehmer einen schaden- und verschuldensunabhängigen Pauschalbetrag von € 40,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- jeweils zu bezahlen.

    3. 10.3 Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens – insbesondere des Schadens, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten von pfarrwerbung.at anfallen – wird dadurch nicht ausgeschlossen.

    4. 10.4 Bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Unternehmers ist pfarrwerbung.at berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher – auch noch nicht fälliger Rechnungen – zu verlangen, für die bereits angelaufenen Kosten Teilzahlungen zu verlangen, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen von im Voraus zu leistenden Teilzahlungen sowie der Begleichung sämtlicher offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Überdies ist pfarrwerbung.at berechtigt, die noch nicht zugestellte Ware bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Anzahlungen, Teilzahlungen und Rechnungsbeträge zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen pfarrwerbung.at auch zu, wenn der Unternehmer trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

    5. 10.5 Schließt der Unternehmer den Vertrag im Namen eines Dritten, so haftet er für die Einbringlichkeit der Forderung gegen diesen Dritten als Bürge. pfarrwerbung.at kann die Zahlung der offenen Forderung vom Unternehmer erst nach erfolgloser Mahnung des Dritten verlangen.

    6. 10.6 Bei Verrechnung an Dritte haftet der Unternehmer für die Bezahlung des Rechnungsbetrags solidarisch neben dem Rechnungsempfänger.

  11. 11. Versand

    1. 11.1 pfarrwerbung.at liefert in Österreich versandkostenfrei. Weiters liefern wir in alle Länder der EU. Für diese sind die Versandkosten bitte gesondert anzufragen.

    2. 11.2 pfarrwerbung.at ist berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen zuzustellen.

    3. 11.3 Die Liefer- bzw. Produktionszeit hängt von der Art des Produkts und des Umfangs des Auftrags ab und können Variieren. Die Liefer- & Produktionszeit bewegt sich in einem Rahmen von 5-7 Werktagen. Die Lieferzeit wird ab Vertragsschluss bemessen, sofern zu diesem Zeitpunkt pfarrwerbung.at alle erforderlichen Arbeitsunterlagen, insbesondere die druckfähigen Vorlagen zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde. Andernfalls beginnt die Lieferzeit, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

    4. 11.4 Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Ausfallmustern sowie für die Dauer der Prüfung von zur Freigabe übersandten Druckergebnissen durch den Unternehmer wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.

    5. 11.5 Die von pfarrwerbung.at angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine und enthalten nicht die Zusage eines Fixtermins.

    6. 11.6 Ist die Einhaltung der Lieferzeit von der termingerechten Mitwirkung des Unternehmers abhängig (z.B. Bereitstellung mangelfreier Daten und benötigter Arbeitsunterlagen, unverzügliche Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Autorenkorrektur) und kommt dieser seinen Mitwirkungspflichten nicht termingerecht nach, so haftet pfarrwerbung.at nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Fall nachträglicher Auftragsänderungen durch den Unternehmer. Überdies hat pfarrwerbung.at einen Anspruch auf Ersatz der daraus entstehenden Kosten.

    7. 11.7 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers, sofern nichts anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Unternehmers abgeschlossen. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Unternehmer oder an die den Transport durchführende Person oder zu dem Zeitpunkt, in dem die Ware zwecks Versendung das Lager verlassen hat, auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Unternehmer mit der Annahme der Ware in Verzug ist.

  12. 12. Lieferverzug

    1. 12.1 Bei Lieferverzug muss der Unternehmer eine – an dem jeweiligen Auftrag orientierte – angemessene Nachfrist von zumindest einer Woche setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Unternehmer unter Setzung einer neuerlichen angemessenen Nachfrist von zumindest einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen.

    2. 12.2 Das Rücktrittsrecht bezieht sich stets nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, hinsichtlich dessen Verzug besteht.

    3. 12.3 Tritt der Unternehmer infolge Lieferverzugs vom Vertrag zurück, so wird der Vertrag Zug um Zug rückabgewickelt.

    4. 12.4 Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Lieferfristen bzw. -termine hat der Unternehmer zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht.

    5. 12.5 Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.) – und zwar auch dann, wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten – ist pfarrwerbung.at von der Verpflichtung zu Lieferung für die Dauer der Störung entbunden. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird pfarrwerbung.at von der Leistungsverpflichtung frei. Dauert die Leistungsverzögerung länger als fünf Wochen, so ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird pfarrwerbung.at von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Unternehmer daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann sich pfarrwerbung.at nur berufen, wenn er den Unternehmer davon unverzüglich benachrichtigt.

  13. 13. Gewährleistung

    1. 13.1 Handelsübliche Abweichungen von der Vorlage (das sind insbesondere geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren; geringfügige Farbabweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck oder zwischen End- und Zwischenergebnis; Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung bei Bildschirmen) können nicht ausgeschlossen werden und sind kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel.

    2. 13.2 Nach erfolgter Druckreife- oder sonstiger Freigabeerklärung durch den Unternehmer geht die Gefahr etwaiger Fehler auf ihn über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Anschluss an die Druckreife- bzw. Freigabeerklärung entstanden sind oder erkannt werden konnten..

    3. 13.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Ware.

    4. 13.4 Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

    5. 13.5 Der Unternehmer muss die gelieferte Ware auf Mängel untersuchen. Offene Mängel sind pfarrwerbung.at unverzüglich, bestimmt und schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). 

    6. 13.6 § 924 ABGB findet keine Anwendung. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Unternehmer zu beweisen.

    7. 13.7 Das Regressrecht nach § 933b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch pfarrwerbung.at.

    8. 13.8 Bei berechtigten Beanstandungen ist pfarrwerbung.at nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswerts, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder pfarrwerbung.at oder einem Erfüllungsgehilfen von pfarrwerbung.at fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Unternehmer Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

    9. 13.9 pfarrwerbung.at haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Unternehmers entstanden sind.

    10. 13.10 Können die beanstandeten Druckerzeugnisse pfarrwerbung.at nicht mehr vorgelegt werden, so hat der Unternehmer nur dann ein Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz, wenn er pfarrwerbung.at eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontrolle entsprechende Mangeldokumentation vorlegt.

  14. 14. Haftungsbeschränkung

    1. 14.1 pfarrwerbung.at haftet nur für vertragstypische, voraussehbare Schäden. Überdies ist die Haftung von pfarrwerbung.at pro Schadensfall mit der Höhe des Auftragswerts beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

    2. 14.2 Im Haftungsfall kann nur Geldersatz verlangt werden.

    3. 14.3 Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Nach einem Jahr ab Lieferung bzw. Leistungserbringung durch pfarrwerbung.at trifft den Unternehmer die Beweislast.

  15. 15. Beigestellte Materialien und Daten

    1. 15.1 pfarrwerbung.at übernimmt keine beigestellten Materialien zur Bearbeitung.

    2. 15.2 Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Unternehmer. pfarrwerbung.at ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie für Sicherungszwecke anzufertigen.

  16. 16. Eigentum und Rechte an eingesetzten Mitteln und Erzeugnissen

    1. 16.1 Auf Wunsch des Unternehmers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen – im Eigentum von pfarrwerbung.at.

    2. 16.2 Wenn pfarrwerbung.at selbst Inhaberin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, so erwirbt der Unternehmer mit der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten.

    3. 16.3 Im Übrigen hat pfarrwerbung.at das ausschließliche Recht, die hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, u.Ä.) und Druckerzeugnisse zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. pfarrwerbung.at ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben.

    4. 16.4 pfarrwerbung.at ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob dem Unternehmer das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten, zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Unternehmer sichert zu, dass er über die Rechte zur jedweden Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der von ihm beigestellten Vorlagen und Materialien verfügt und dass durch die Auftragsausführung durch pfarrwerbung.at keinerlei wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzt werden.

    5. 16.5 Werden vom Unternehmer Schriften beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Unternehmer pfarrwerbung.at zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.

  17. 17. Schad- und Klagloshaltung

    1. 17.1 Wird pfarrwerbung.at von Dritten wegen behaupteter Rechtsverletzungen aus Urheber-, Leistungsschutz-, oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten aufgrund der Durchführung eines Auftrags des Unternehmers in Anspruch genommen, so hat der Unternehmer pfarrwerbung.at schad- und klaglos zu halten.

  18. 18. Schlussbestimmungen

    1. 18.1 Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

    2. 18.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

    3. 18.3 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von pfarrwerbung.at.

    4. 18.4 Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen:
      www.ombudsmann.at
      Internet Ombudsmann
      Margaretenstraße 70/2/10
      A-1050 Wien

    5. Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsmann.at oder in den jeweiligen Verfahrensrichtlinien: 
      Verfahrensrichtlinien des Internet Ombudsmann für die alternative Streitbeilegung nach dem AStG (AStG-Schlichtungsverfahren) http://www.ombudsmann.at/media/file/67.Richtlinien_Internet_Ombudsmann_AStG-Verfahren.pdf
      Richtlinien für das Schlichtungsverfahren beim Internet Ombudsmann außerhalb des Anwendungsbereichs des AStG (Standard-Verfahren)https://secure.ombudsmann.at/media/file/66.Richtlinien_Internet_Ombudsmann_Standard-Verfahren.pdf
      Für die Beilegung von Streitigkeiten mit unserem Unternehmen kann auch die OS-Plattform genutzt werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
      Unsere E-Mail-Adresse : office@pfarrwerbung.at

    6. 23.6 Alle Auftragsvereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Außendienstes müssen schriftlich bestätigt werden.

    7. 23.7 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die gemäß Inhalt und Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

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